Mitarbeiterentsendung

Internationale Mitarbeiterentsendung

Entsendung bedeutet die temporäre Versetzung eines Mitarbeiters an einen auswärtigen Einsatzort. Hier sind neben den arbeitsrechtlichen Aspekten auch Fragen des Steuer-, Sozialversicherungs- und Ausländerrechts zu klären.

Definition der Entsendung:

Entsendung bedeutet die temporäre Versetzung eines Mitarbeiters an einen auswärtigen Einsatzort.

Vertragliche Grundlage:

Eine Entsendung erfolgen in der Regel auf Grundlage eines bestehenden Arbeitsvertrages in Kombination mit einer Entsendevereinbarung.

Entsendevereinbarungen sollten so aufgesetzt sein, dass sie neben den einsatzrelevanten Regelungen sowohl die steuerrechtlichen wie auch die sozialversicherungsrechtlichen Aspekte berücksichtigen. Außerdem muss jeder internationalen Entsendung die Frage vorausgehen, ob der Mitarbeiter ein Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis benötigt. Gerade wegen der vielzähligen zu beachtenden Aspekte sollte die Ausgestaltung solcher Verträge sehr sorgfältig erfolgen und daher auch möglichst frühzeitig eingeleitet werden.

Welche Aspekte sind besonders zu beachten:

Wenn der Arbeitsvertrag passt, sind Entsendungen innerhalb des Beschäftigungslandes in der Regel mit keinem zusätzlichen Problem verbunden. Größer werden die Herausforderungen, wenn der Mitarbeiter in ein anderes Land entsandt werden soll.

Hier stellen sich u.a. folgende Fragen:

  • Benötigt der Mitarbeiter für das Entsendeland ein Visum und eine Arbeitserlaubnis?
  • Gibt das Empfängerland der Entsendung einen Mindestlohn vor?
  • Welche Gehaltsbestandteile werden auf den Mindestlohn angerechnet?
  • Muss die Entsendung im Entsendeland gemeldet werden?
  • Was muss der Mitarbeiter mit sich führen?
  • In welchem Land ist der Mitarbeiter während der Entsendung steuerpflichtig?
  • Muss die Steuer vom Unternehmen oder vom Mitarbeiter abgeführt werden?
  • In welchem Land ist der Mitarbeiter während der Entsendung sozialversicherungspflichtig? Können Mitarbeiter und Unternehmen eine Ausnahme beantragen (z.B. CoC bei der Entsendung indischer Mitarbeiter nach Deutschland)?
  • Welche Formulare ins vor der Entsendung einzuholen (A1, Bestätigungen zum Versicherungsschutz etc.)?

Die Beantwortung der hiermit verbundenen Fragen ist in der Regel einzelfallorientiert. Das gilt insbesondere auch für die Frage, ob der Mitarbeiter für den Einsatzort ein Visum oder eine Aufenthaltsgenehmigung benötigt.

Für Entsendungen stehen eigene Visa-Typen zur Verfügung

Für Entsendungen stehen besondere Arten von Visa zur Verfügung.

Die Entsendung vom Ausland nach Deutschland

Soweit ein ausländischer Mitarbeiter für die Beschäftigungsaufnahme ein Visum benötigt, kann dieses auf verschiedene Rechtsgrundlagen gestützt werden, was im Einzelfall zu besprechen ist.

Ein ganz besonderes Visum ist das sogenannte Van-der-Elst Visum, welches in der EU ansässigen Unternehmen erlaubt, im Unternehmensstaat beschäftigte EU-Ausländer zur Erfüllung eines Kundenauftrages in ein anderes EU-Land zu entsenden.

Weitere Informationen zu den eröffneten Möglichkeiten befinden sich unter Visa und Arbeitserlaubnisse.

Bitte zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, sollten Sie weitere Informationen oder Unterstützung im Bereich internationale Mitarbeiterentsendungen benötigen.

Dwyer Legal Rechtsanwälte

Tel: +49 (0)89 24 88 14 310