Miet- & Immobilienrecht

Mietrecht – Vieles ist gesetzlich vorgegeben

Während Miet- und Kaufverträge wegen der vielen gesetzlichen Vorgaben kaum mehr Spielräume zulassen, sind im Fall der Fälle vor allem schnelle und solide Kenntnisse gefragt.

In der Regel werden die meisten mit der Nutzung eines Mietobjekts verbundenen Rechte und Pflichten in dem zwischen dem Mieter und dem Vermieter geschlossenen Vertrag geregelt. Hierzu gehören insbesondere auch Bestimmungen, wie der Mieter mit dem Mietobjekt umzugehen hat, welche Reparaturen er ggf. selbst übernehmen muss und welche Gegenleistung er für die Nutzung des Objekts erbringen muss.

Nicht alle im Vertrag stehenden Regelungen sind aber wirksam.

So macht das Mietrecht, bzw. die Rechtsprechung dem Vermieter zum Beispiel bei Schönheitsreparaturen und Mietzinsanpassungen sehr enge Vorgaben.

Auch können Forderungen aus Betriebs- und Nebenkostenabrechnungen nur dann durchgesetzt werden, wenn die Abrechnung selbst ordentlich erstellt und die entsprechende vertragliche Regelung wirksam ist.

Für Mieterhöhungen gelten enge Grenzen

Auch an den Ausspruch eines Mieterhöhungsverlangen werden hohe Anforderungen gestellt. Übersieht der Vermieter hier eine Formanforderung oder inhaltliche Vorgabe, so kann das ganze Verlangen hinfällig sein. 

Hauptsteitfall: Die Beendigung des Mietverhältnisses

Die meisten Streitigkeiten in Mietsachen drehen sich um die Beendigung des Mietverhältnisses.

Hier geht es zum Beispiel um die Frage, ob eine Befristung oder Kündigung des Mietverhältnisses durch den Vermieter wirksam ist.

BGH und die Einzelgerichte haben über die letzten Jahr eine ganze Reihe von Entscheidungen nämlich immer höhere Anforderungen an Kündigungen und vertragliche Beendigungsklauseln gestellt und hierdurch insbesondere die Anforderungen an einen formellen und tatsächlichen Eigenbedarf stark erhöht.

Je Länder die mit in einem Mietvertrag geregelten oder aus dem Gesetz ergehenden Kündigungsfristen sind, desto sorgfältiger muss beim Ausspruch der Kündigung gearbeitet werden.   

Ein anderer typischer Streitpunkt ist die Durchführung der Rückgabe und die vorherige Durchführung von Streicharbeiten, Schönheits- und Kleinreparaturen.

Hier zeichnet sich ein guter Anwalt vor allem durch seine Fähigkeit aus, die im Vertrag enthaltenen Klauseln auf ihre Rechtmäßigkeit hin zu überprüfen.

Das gilt insbesondere auch betreffend die Schönheitsreparaturen, wenn zum Beispiel dann nicht erbracht werden müssen, wenn die Klausel für den Fall nur geringer Abnutzung kein Entgegenkommen vorsieht.   

Auch im Mietrecht bieten wir Beratung und Unterstützung in deutscher, englischer und italienischer Sprache an.

BS4