Arbeitnehmerüberlassung beschreibt die Überlassung von Leiharbeitnehmern an ein anderes Unternehmen. Nach dem AÜG bedarf die Überlassung einer Erlaubnis, der sog. AÜG-Lizenz. Neben guten Rechtskenntnissen setzt die Ausübung der Überlassung vor allem eine saubere Vertragsgestaltung voraus.

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Entsendung bedeutet die temporäre Versetzung eines Mitarbeiters an einen auswärtigen Einsatzort. Hier sind neben den arbeitsrechtlichen Aspekten auch Fragen des Steuer-, Sozialversicherungs- und Ausländerrechts zu klären.

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Die Beschäftigung ausländischer Fachkräfte bedeutet für ein Unternehmen zugleich, dass es sich zugleich mit der Beschaffung des entsprechenden Visums befassen muss. Hier spart guter Rat Zeit und Geld.

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Im Arbeitsrecht steht neben dem Vertrag immer auch der Mensch im Fokus. Entscheidungen müssen fair und schnell getroffen werden. Je besser der Arbeitsvertrag, desto einfacher wird die Handhabung.

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Eine sauber ausgearbeitete Vereinbarung ist die Grundlage stabiler und vertrauensvoller Zusammenarbeit. Wo etwas gut geregelt ist, gibt es keinen Streit, so dass ein guter Vertrag auch zur Kostenreduzierung beiträgt.

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