Arbeitsrecht für Unternehmen

Arbeitsrecht für Arbeitgeber

Arbeitsrecht lässt sich im Wesentlichen in zwei Bereiche, nämlich das individuelle und das kollektive Arbeitsrecht aufteilen.

Das individuelle Arbeitsrecht beschreibt die vertraglichen (manchmal aber auch durch Gesetz bestimmten) Beziehungen und damit auch die Rechte und Pflichten des Arbeitnehmers und des Arbeitgebers.

Da arbeitsrechtliche Beziehungen nicht als rein technische Angelegenheiten betrachten werden dürfen und viel mit dem Menschen und mit zwischenmenschlichem Verhalten zu tun haben, müssen Entscheidungen nicht nur im Rahmen der Rechtsvorschriften, sondern auch nach den Geboten des Anstandes getroffen werden.

Arbeitgeber-Entscheidungen rechtlich fundiert sein

Im Arbeitsrecht gelten eigene Grundsätze, welche vor allem dadurch geprägt sind, dass meist nicht nur der finanzielle Aspekt zu besprechen ist, sondern die Person des Arbeitnehmers (und vielleicht des Arbeitgebers) unmittelbar betroffen ist.

Hinzu kommt, dass Entscheidungen aller Art oft nicht nur vom jeweiligen Arbeitnehmer betrachtet oder empfunden werden, sondern durch Gespräche oder auf andere Weise auch anderen Mitarbeiter bekannt werden und sich damit auf das Betriebsklima auswirken können.

Entscheidungen eines guten Leiters müssen also gut durchdacht und vor allem auch aus rechtlicher Sicht möglichst unangreifbar sein.

Ein Arbeitsrechtsprozess darf kein Versuchsballon sein

Ähnliches gilt für die anwaltliche Tätigkeit im Verfahren vor dem Arbeitsgericht. Im Gegensatz zu zivilrechtlichen Rechtsstreitigkeiten (wo das meiste durch Gesetze geregelt ist und im schriftlichen Verfahren vorgetragen wird) hängt der Erfolg in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten neben der Strategieplanung ganz erheblich von der Kenntnis der Einzelheiten der umfangreichen Rechtsprechung ab.

Ein guter Anwalt muss dem Mandanten möglichst schon im Vorfeld sagen können, wie der Prozess vermutlich endet.

Je besser der Arbeitsvertrag, desto weniger der Streit

Wie in vielen anderen Lebensbereichen kommt es auch im Arbeitsrecht vor allem auf die richtige Ausgestaltung des Vertrages an.

Da hier oft an die Grenzen des Zulässigen gegangen werden soll, muss der Anwalt die von den Arbeitsgesetzen (z.B. Teilzeit- und Befristungsgesetz TzBfG, Arbeitszeitgesetz ArbZG, Bundesurlaubsgesetz BUrlG, Mindestlohngesetz MiLoG) und den Arbeitsgerichten definierten Vorgaben sehr genau kennen.

Durch einen guten Vertrag lassen sich viele typische tägliche Probleme des Arbeitsrechts von vornherein vermeiden.

Manchmal ist die Klage unerlässlich

Unsere Kanzlei unterstützt Sie auch dann, wenn es einmal zur streitigen Auseinandersetzung mit einem Arbeitnehmer kommt.

Hierzu gehören neben Auslegungsfragen bezüglich des Arbeitsvertrages und der Klärung von Nebenpflichten (Zeugnisse etc.) auch Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses und diesbezügliche Vertretung im dann ggf. erforderlichen Kündigungsschutzprozess.

Anwaltlicher Rat – auch eine Kostenfrage

Wie in allen anderen Rechtsgebieten, liegt und auch im Bereich des Arbeitsrechts sehr viel daran, dass, dass die Vertretung effizient und damit vor allem zielgerichtet und zu günstigen Konditionen erfolgt.

Dies gilt umso mehr, als die Arbeitsgerichte in der Regel keine Kostenerstattungen verfügen, sodass also letztlich auch die obsiegende Partei ihre eigenen Prozesskosten trägt.

Über die voraussichtlichen Kosten der Tätigkeit (Mindestvorgaben des RVG und Stundensätze) informieren wir Sie gerne in einem vorausgehenden Gespräch.

Bitte zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, sollten Sie weitere Informationen oder Unterstützung im Bereich Arbeitsrecht für Unternehmen benötigen.

Dwyer Legal Rechtsanwälte

Tel: +49 (0)89 24 88 14 310