Visa und Arbeitserlaubnisse
Die Unterstützung von Visumverfahren und Einreiseverfahren gehört seit vielen Jahren zu unseren Spezialgebieten
Die Beschäftigung ausländischer Fachkräfte bedeutet für ein Unternehmen zugleich, dass es sich zugleich mit der Beschaffung des entsprechenden Visums befassen muss. Hier spart guter Rat Zeit und Geld.
Bereits seit etwa 15 Jahren liegt eines der Hauptaufgabenfelder unserer Kanzlei in der Beratung und Unterstützung bei Beantragung von Visa- und Arbeitserlaubnissen für Unternehmen, die ihre Mitarbeiter möglichst schnell und zielgerichtet vom EU-Ausland nach Deutschland entsenden wollen.
Genauso kommt aber auch die Entsendung in Deutschland beschäftigter Mitarbeiter in andere europäische Staaten vor.
Durch eine jahrelange intensive Zusammenarbeit mit verschiedenen international tätigen und ansässigen Unternehmen wissen wir, dass es beim internationalen Einsatz von Mitarbeitern nie nur um die rechtlichen Aspekte und die Frage des ob und wie einer Arbeitserlaubnis geht, sondern dass vor allem immer auch zeitliche Gesichtspunkte eine Rolle spielen.
Beim Visaverfahren ist vor allem der Zeitfaktor entscheidend
Oftmals stehen die Projekte unserer Kunden so zeitnah an, dass der Standardweg für das Arbeitsmarktverfahren (mit einer Laufzeit von 6 bis 10 Wochen) für das Unternehmen schon gar nicht mehr in Betracht kommt.
Hier können wir auf Grundlage unserer Kenntnisse im Bereich des Ausländer- und Verfahrensrechts, aber auch wegen der guten Kontakte zu den beteiligten Behörden und Konsulaten sehr effiziente Lösungen und Prozesse darstellen und hierdurch eine starke Verkürzung der Laufzeiten erreichen.
In den meisten Fällen können wir schon innerhalb weniger Tage nach Eingang aller Unterlagen die entsprechende Zustimmung der Behörden verkünden und den Mitarbeiter dann durch das beschleunigte Visaverfahren geleiten.
Eine gute Vorbereitung ist die Basis des Erfolges
Aufgrund unserer Spezialisierung und Erfahrung auf dem Gebiet der Visa und Arbeitserlaubnisse kennen wir alle in Betracht kommenden Möglichkeiten und können unsere Unternehmenskunden von Beginn an vollständig über die verschiedenen Visatypen und die jeweiligen inhaltlichen Anforderungen informieren.
Ferner muss der beauftragte Partner in der Lage sein, die jeweiligen Erfolgsaussichten des geplanten Visaantrages genau abzuschätzen und dem Unternehmen Empfehlungen zu machen, sollte noch Nachbesserungen erforderlich sein.
Wer sich auskennt erkennt zum Beispiel, dass die bekannte Blaue Karte EU zwar von den Anforderungen her einigermaßen überschaubar und bei Erfüllung der Voraussetzungen leicht zu erhalten ist, zugleich aber auch Sicht des Unternehmens nicht immer die beste und kostengünstigste Option darstellt.
Gerade bei Entsendungen bieten sich eine ganze Reihe alternativer Visa und Arbeitserlaubnisse. In manchen Fällen ist außerdem eine sozialversicherungsfreie Beschäftigung möglich ist.
Gerade Entsendungen stellen Unternehmen vor hohe Anforderungen
Die Besonderheit einer Entsendung ist, dass der Mitarbeiter im Falle nicht auf einen deutschen Arbeitsvertrag angeboten bekommt, sondern auf Grundlage des ausländischen Arbeitsvertrages und vielleicht einer Entsendevereinbarung in Deutschland beschäftigt wird.
Typische Fragen im Zusammenhang mit Entsendungen:
- Ist eine Entsendung möglich oder muss dem Arbeitnehmer ein deutscher Vertrag angeboten werden?
- Benötigt der Arbeitnehmer ein Visum oder eine Arbeitserlaubnis?
- Welches Gehalt muss der Arbeitnehmer während der Entsendung nach Deutschland erhalten?
- Was schreibt das Mindestlohn-Gesetz (MiLoG) vor?
- Welches Gehalt ist für das Visum oder die Arbeitserlaubnis erforderlich?
- Können Teile des Gehalts als Entsendezulagen vergütet werden?
- Muss der Mitarbeiter nach Ankunft gemeldet werden?
- Muss die Entsendung angezeigt werden?
- Ist der Mitarbeiter sozialversicherungspflichtig?
- Welche Krankenversicherung muss abgeschlossen werden?
Selbständigkeit und GmbH-Geschäftsführung
Ganz besondere Anforderungen werden im Falle einer geplanten Selbständigkeit gestellt.
Zur Selbständigkeit gehört auch der Fall, dass ein Antragsteller eigene Gesellschaft gründen und dann für diese Gesellschaft als Geschäftsführer tätig werden möchte.
In diesem Fällen muss ein Business-Plans eingereicht und von den Behörden daraufhin geprüft werden, ob die Geschäftsidee Aussicht auf Erfolg hat.
Anders kann es sich verhalten, wenn der Antragsteller bei einer ihn nicht gehörenden Gesellschaft angestellt werden soll.