Rechtsgebiete
Arbeitnehmer- überlassung (AÜG)
Arbeitnehmerüberlassung beschreibt die Überlassung von Leiharbeitnehmern an ein anderes Unternehmen. Nach dem AÜG bedarf die Überlassung einer Erlaubnis, der sog. AÜG-Lizenz. Neben guten Rechtskenntnissen setzt die Ausübung der Überlassung vor allem eine saubere Vertragsgestaltung voraus.
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Mitarbeiterentsendung
Entsendung bedeutet die temporäre Versetzung eines Mitarbeiters an einen auswärtigen Einsatzort. Hier sind neben den arbeitsrechtlichen Aspekten auch Fragen des Steuer-, Sozialversicherungs- und Ausländerrechts zu klären.
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Visa und Arbeitserlaubnisse
Die Beschäftigung ausländischer Fachkräfte bedeutet für ein Unternehmen zugleich, dass es sich zugleich mit der Beschaffung des entsprechenden Visums befassen muss. Hier spart guter Rat Zeit und Geld.
Arbeitsrecht für Unternehmen
Im Arbeitsrecht steht neben dem Vertrag immer auch der Mensch im Fokus. Entscheidungen müssen fair und schnell getroffen werden. Je besser der Arbeitsvertrag, desto einfacher wird die Handhabung.
Vertragsrecht
Eine sauber ausgearbeitete Vereinbarung ist die Grundlage stabiler und vertrauensvoller Zusammenarbeit. Wo etwas gut geregelt ist, gibt es keinen Streit, so dass ein guter Vertrag auch zur Kostenreduzierung beiträgt.
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