Luftrecht
Luftrecht für Privatpiloten und Vereine
Dwyer Legal unterstützt Privatpiloten und Vereine in Angelegenheiten des privaten Luftrechts. Neben der Vertretung in luftrechtlichen Angelegenheiten unterstützen und beraten wir unsere Mandanten auch bei der Gestaltung von Verträgen und Satzungen.
Das Luftrecht erstreckt sich über alle drei Hauptbereiche des deutschen Rechts, nämlich das Zivilrecht (Kauf- und Charterverträge sowie Haftungsansprüche), das Straf- und Ordnungswidrigkeitsrecht (Luftraumverstöße) und das Verwaltungsrecht (Zulassungen, behördliche Entscheidungen, Lizenzerhaltung etc.).
In Deutschland und Europa wird die Luftsicherheit durch eine Reihe von Gesetzeswerken und Verordnungen gewährleistet:
- Die VO (EU) 216/2008 – auch als „Basic-Regulation“ oder EASA-Grundverordnung bezeichnet – definiert gemeinsame Vorschriften für die Zivilluftfahrt in Europa
- Die VO (EU) 923/2012 (auch unter SERA = Standardized European Rules of the Air bekannt), welche die allgemeinen Luftverkehrsregeln definiert
- Das Luftverkehrsgesetz (LuftVG) und die Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO): Hier sind u.a. die Voraussetzungen für die Benutzung des deutschen Luftraumes definiert
- Das Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG): Enthält Bestimmungen zur Gefahrenabwehr
- Das Flugunfall-Untersuchungs-Gesetz (FlUUG): Regelt die Untersuchung von Unfällen und Störungen beim Betrieb ziviler Luftfahrzeuge
- Die VO (EU) 1178/2011 (auch als FCL = Flight Crew Licensing bekannt): ersetzt die bislang in der LuftPersV enthaltenen Vorschriften und definiert die Lizenzerteilung
Eine sorgfältige Bearbeitung luftrechtlicher Fälle setzt nicht nur gute und breite Kenntnisse in all diesen Rechtsgebieten, sondern auch ein technisches Verständnis des Anwalts für die jeweilige Situation voraus. In unserer Kanzlei werden Luftrecht-spezifische Mandate nur von Anwälten behandelt, die selbst eine Privatpiloten-Lizenz besitzen und somit die Anforderungen verstehen und sich auch in die technischen Abläufe und die zurückliegende Erfahrung des Piloten hineinversetzen können.
Luftrecht-Verstöße – Eine gute Strategie ist gefordert
Das Unterhalten einer SPL- (also Ultraleicht) oder PPL-Lizenz bedeutet schon für sich, dass sich der Inhaber mit den Grundlagen des Luftrechts und insbesondere auch den hiermit verbundenen Beschränkungen (Abgrenzung der Lufträume, Einflugverbot und Freigaben, Vorgaben zur Flugvorbereitung etc.) auseinandergesetzt hat.
Dennoch kann es auch einem sorgfältigen Piloten aufgrund besonderer Umstände oder gerade wegen der Vielzahl der gesetzlichen Vorgaben einmal passieren, dass er mit den gesetzlichen Vorgaben in Konflikt kommt oder ein Schaden entsteht, für welchen er dann zivil- oder ordnungsrechtlich in Anspruch genommen wird. Zusätzlich droht dann meist auch noch von einer Auseinandersetzung mit der Versicherung.
Zur guten anwaltlichen Beratung gehört auch der Hinweis, dass Erklärungen gegenüber Behörden und Versicherungen nicht übereilt und erst dann abgegeben werden sollten, wenn der Pilot selbst den ersten Schock überwunden und ein klares Bild von der Situation gewonnen hat.
Bei Luftraumverstößen sollte zudem vor jeder Kommunikation nach außen zunächst einmal eine Strategie entwickelt und dann entsprechend dieser gehandelt werden. In die Überlegungen sollte einbezogen werden, dass auch im Flugrecht der Grundsatz in dubio pro reo gilt, die Ordnungsbehörde also neben dem Verstoß auch die subjektive Vorwerfbarkeit nachweisen muss. Wer hier zu schnell Erklärungen abgibt, kann das später nicht mehr revidieren.
Eine gute anfängliche Analyse des Sachverhalts wird den Anwalt außerdem in die Lage versetzen, dem Piloten bereits frühzeitig ein klares und realistisches Bild von den in Betracht kommenden Maßregeln und etwaigen sonstigen Forderungen zu vermitteln, sodass der Pilot selbst abschätzen kann, was auf ihn zu kommt.
Auch Verträge gehören in gute Hände
Neben der Bearbeitung von Luftrechtsverstößen liegt ein weiteres Tätigkeitsfeld unserer Kanzlei in der Unterstützung unserer Mandanten bei der Herstellung oder Überprüfung von Verträgen.
Hierzu gehört u.a. die Gestaltung und ggf. Überprüfung von Verträgen über die Anschaffung oder den Verkauf von Luftfahrzeugen, sowie die Erstellung von Charter- und Schulungsverträgen für Flugschulen und Vereine.
Darüber hinaus bieten wir auch Beratung und Unterstützung im Zusammenhang mit der Satzungsgestaltung, bei der Erstellung von Arbeitsverträgen und in sonstigen Angelegenheiten des Luft- und Zivilrechts.
Forderungen aus Charterverträgen und Flugzeug-Verkäufen
Trotz des in der Regel freundschaftlichen Umgangs zwischen den Piloten kommt es auch in der Welt der Fliegerei immer wieder zu Situation, die die Einschaltung eines Anwalts und ggf. der Gerichte erforderlich machen.
Beispiele sind die Geltendmachung aus Forderungen aus Charterverträgen und aus Verkaufsvereinbarungen. Auch hier können wir gerne unterstützen.
Darüber hinaus unterstützen wir auch bei der Geltendmachung von Schadenersatzforderungen gegenüber anderen Beteiligten des Luftverkehres und den hinter diesen stehenden Versicherungen sowie bei der Abwehr von Ansprüchen.
Die Vertretung in luftrechtlichen Angelegenheiten ist nicht ortsbezogen und kann daher bundesweit angeboten werden. Eine Anfangsbesprechung kann auch im Rahmen einer telefonischen Erstberatung (€190 + USt.) angeboten werden. Fragen Sie uns gerne an!
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