Familienrecht

Familienrecht – Der Regelungskreis

Der Begriff Familienrecht umfasst das gesamte Spektrum ehelicher Lebensgemeinschaften sowie die Rechts und Pflichten gegenüber Kindern und anderen Familienangehörige.

Die meisten Vorgaben des Familienrecht beziehen sich auf die Angelegenheiten des engeren Familienkreises. Familiäre Verästelungen können aber auch dazu führen, dass weit entfernte Verwandte in einem gegenseitigen Rechts- und Pflichteverhältnis zueinander stehen.

Familienrecht ist stark reglementiert

Die meisten Einzelfragen des Familienrechts sind gesetzlich vorgegeben, also grundsätzlich auch für den Anwalt auch relativ eindeutig zu beantworten.

Das gilt auch für die Berechnung von Unterhaltsansprüchen, wobei insoweit auch auf gerichtliche Vorgaben, wie z. B. Düsseldorfer Tabelle zurückgegriffen werden kann.

Besonderer Einstufung und ggf. vertiefter anwaltliche Beratung bedürfen dagegen außerhalb des Üblichen liegende Sachverhalte. Hierzu gehören zum Beispiel Familienangelegenheiten mit Auslandsbezug oder Fälle, in denen beispielsweiuse die Einkommenswerte außerhalb der in den Tabellen erfassten Standards liegen.

Besonderheiten können sich auch dann ergeben, wenn die Ehe nur kurz war und / oder einmal überraschen Anspruchsberechtigte aus früheren Lebensgemeinschaften oder aus dem Familienumfeld auftauchen.

Eine Ehe sollte auf einem soliden Fundament stehen

Bei Eingang der Ehe stellt sich den meisten die Frage, ob es Sinnvoll sein könnte, einen Ehevertrag abzuschließen. Diese Frage ist auch für den Juristen nicht immer eindeutig zu beantworten, zumal die gesetzlichen Regelungen zu den Ehefolgen (Unterhalt, Sorgerecht, Zugewinnausgleich, Rentenausgleich etc.) eigentlich bereits einen sehr umfassenden Schutz bieten.

Dennoch kann es im Einzelfall sinnvoll sein, einzelne Bereiche des ehelichen Verhältnisses durch einen Ehevertrag abweichend zu regeln. Manchmal wird das Abfassen eines solchen Ehevertrages auch gleich mit der Erstellung einer erbrechtlichen Regelung, also eines Erbvertrages verbunden.

Wie weit die Parteien hier gehen ist Sache des Einzelfalles. Wichtig ist, dass die Entscheidungen in Kenntnis der gesetzlichen Ansprüche und Vorgaben ergehen, so dass auch die mit der Vereinbarung bestimmten Abweichungen klar erkennt werden. Ein Anwalt sollte über die diesbezügliche Beratung hinaus auch in der Lage sein, den Mandanten oder die Parteien über etwaige steuerliche Aspekte zu beraten.

Kinder – Umgangs- und Sorgerecht

Besonders delikat und immer auch sehr einzelfallorientierte wird es, wenn es um Kinder und die diesbezüglichen Umgangs- oder Sorgerechte geht.

Zwar gibt es auch hierfür gesetzliche Rahmenvorgaben, allerdings werden die eigentlichen Entscheidungen weitgehend in das Ermessen der Gerichte übertragen, welche dann vor allem im Sinne des betroffenen Kindes, aber auch der Eltern entscheiden müssen.

In diesen Fällen kommt es neben einem guten Einfühlungsvermögen auch darauf an, dass der Anwalt argumentativ in der Lage ist, die Vorzug des Kindes bei dem einen oder anderen Ehegatten und die Abgewogenheit des vorgeschlagenen Umgangs darzulegen.

Komplexe Sachverhalte und internationale Ehen

Besonders wichtig ist sind Erfahrung und Qualität des Anwalts, wenn es um außergewöhnliche Sachverhalte oder Lebenskonstellationen geht.

Eine besondere Herausforderung stellen die Fälle mit internationalem Bezug dar, wenn also beispielsweise ein Ehegatte eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt oder die Ehe im Ausland geschlossen wurde.

Ein hier eingesetzter Anwalt muss nicht nur komplexe Sachverhalte erkennen können, sondern auch die internationalen Kollisionsnormen beherrschen und in der Lage sein, diese sicher und auch in anderer Sprache zu vertreten.

In unserer Kanzlei wird familienrechtliche Beratung und Unterstützung neben der deutschen Sprache unter anderem auch auf Englisch und Italienisch angeboten.

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