Erbrecht

Erbrecht – Teil des Lebens eines Jeden

So bedauernswert der Eintritt des Lebensendes für den Einzelnen und seine Familienangehörigen ist, so bedeutet der Tod doch immer auch, dass man sich jetzt konkret mit dem Erbrecht und dem Übergang der Rechte und Pflichten auf einen Dritten befassen muss.

Der Übergang kann sich entweder nach den gesetzlichen Bestimmungen des Erbrechts oder aufgrund testamentarischer Erbfolge ergeben.

Das Testament – Vorkehr ist die Mutter des Porzellankiste

Hat ein Erblasser gute testamentarische Vorgaben gemacht, wird hierduch in der Regel viel Streit zwischen den möglichen Erben verhindert. Durch testement oder Erbvetrag können nicht nur die Erben bestimmt werden, sondern dieses auch konkrete Vorgaben für die Handhabung oder ggf. verteilung auferlegt werden.

Für den Erblasser wichtig ist, dass er die gesetzlichen Möglichkeiten kennt und damit nicht Gefahr geht, dass das Testement in eigenzlen Teilen oder viellicht insgesamt als nichtig eingestuft wird.

Auch für die Erben ist der technische Umgang mit einem Erbfall nicht leicht.

Für die Lösung komplexer Erbfälle ist Erfahrung und Spezialwissen erforderlich

Einfache Erbfälle (mit wenig Beteiligten und ohne internationalen Bezug) lassen sich oft mit sehr geringem Beratungsaufwand lösen.

Schwierigere Erbfälle (insbesondere solche, in denen viele Personen oder Institutionen bedacht werden oder ein unklar formuliertes Testament vorliegt) bedürfen dagegen in der Regel einer umfassenderen Beratung und oft auch der Ausarbeitung einer fallspezifischen Strategie.

Gerade wenn der Nachlass auch Immobilien oder Unternehmen umfasst, setzt die Bearbeitung durch den Anwalt nicht nur die Fähigkeit voraus, sich auch in schwierige Sachverhalte hineindenken und neben der technischen Abwickelung auch die steuerlichen Aspekte zu berücksichtigen.

Sind viele Personen beteiligt, so ist neben den Koordinationsfähigkeiten zudem auch noch ein starkes argumentatives und teils auch psychologisches Geschick gefragt.

Erbfälle mit internationalem Bezug

Eine besondere Herausforderung stellen meist Erbfälle mit internationalem Bezug dar.

Hier ist in der Regel nicht nur vorab zu prüfen, welches Recht grundsätzlich anwendbar ist, sondern auch, sondern auch, ob es Statuten gibt, demnach für einzelne Bereiche (wie zum Beispiel Immobilien) lokales Recht gibt.

Vermischen sich dann noch erb- und familienrechtliche Aspekte, muss der Anwalt eine gute gebe besitzen, die einzelnen Aspekte der jeweils geltenden Rechtsnorm zuzuordnen und dann die Angelegenheit insgesamt einer sachgerechten Lösung zuzuführen.

Darüber hinaus kommt es im Bereich des internationalen Rechts kommt es zudem immer auch auf die Fähigkeiten des Anwalts an, sich in andere Gebräuche hineinzudenken und in fremder Sprache zu verhandeln.

In unserer Kanzlei wird erbrechtliche Beratung und Vertretung wird in deutscher, englischer und italienischer Sprache angeboten.