Staatsangehörigkeit und Einbürgerung
Das neue Einbürgerungsgesetz tritt am 27. Juni 2024 in Kraft.
Das neue Gesetz bietet Bürgern mit ausländischer Herkunft deutlich bessere Möglichkeiten zur Beantragung eines deutschen Passes.
Stellen Sie jetzt Ihren Antrag auf Einbürgerung, um vorne dabei zu sein.
Wir begleiten Ihre Einbürgerung in zwei Schritten:
- Vorbesprechung und professionelle Vorprüfung Ihrer Unterlagen
- Vorbereitung und Einreichung des Antrags-Übernahme der kompletten Kommunikation bis zur Abschluss der Einbürgerung
Warum einen Anwalt beauftragen?
Sie beabsichtigen, einen Antrag auf Einbürgerung zu stellen. Sie haben schon einiges selbst erfahren, sind sich aber noch unsicher oder haben noch Fragen.
Hier kommt der Anwalt ins Spiel.
Der Anwalt übernimmt für Sie eine komplette Vorprüfung aus Sicht einer Behörde.
Der Anwalt schaut sich die Unterlagen an und kann Ihnen dann genau sagen, was in Ordnung ist und was noch verändert werden muss.
Außerdem können Sie dem Anwalt im vertraulichen Gespräch Hintergründe erzählen und ihn auch zu besonderen Sachverhalten befragen. Der Anwalt wird Ihnen auch hierzu Antworten geben.
Nach dem Gespräch mit dem Anwalt wissen Sie also, wie die Chancen Ihres Antrags stehen und was noch getan werden muss, um ihn erfolgversprechend zu stellen.
Das Gespräch mit dem Anwalt kann telefonisch oder persönlich erfolgen. Je mehr Unterlagen Sie dem Anwalt vorher bereitstellen, desto besser.
Bei uns kostet die Vorprüfung einschließlich des Erstberatungsgesprächs pauschal € 416,00.
Damit sind Sie dann gut aufgestellt und können den Antrag theoretisch auch selbst stellen.
Natürlich können Sie aber auch die Option wählen, dass der Antrag durch den Anwalt gestellt wird. Das kann nicht nur die Laufzeiten verkürzen, sondern erspart Ihnen außerdem den mit dem Verfahren verbundenen Aufwand. Bei einer Mandatierung übernimmt der Anwalt für Sie die gesamte Korrespondenz in der Sache, stellt also nicht nur den Antrag, sondern kümmert sich auch um Rückfragen des Amts und erledigt alle Formalitäten.
Die Durchführung des Verfahrens wird von uns in der Regel zu Festpreisen angeboten.
Bei Einzelpersonen beträgt die Bearbeitungspauschale € 1.920,00. Die Behördengebühren der Einbürgerung betragen € 255,00.
Es kann sein, dass es auf dem Markt günstigere Anbieter gibt. Hierzu können wir sagen, dass wir unseren Mandanten einen hochqualifizierten Service versprechen, der auch wirklich darauf ausgelegt ist, das bestmögliche Ergebnis für unsere Mandanten zu erziehlen.
Alle bei uns tätigen Anwälte und Fachkräfte sind hoch spezliasiert und werden alle Kenntnisse verwenden, um Ihr Antragsverfahren zu einem schnellen uns positiven Abschlus zu bringen.
Daneben profitieren Sie natürlich auch von unserem guten Ruf bei den Behörden.
Sollten Sie interessiert sein, schicken Sie uns bitte Ihre Anfrage.
Wir helfen Ihnen – senden Sie uns Ihre Anfrage
Das neue Einbürgerungsgesetz – die Entscheidung ist gefallen
Das neue Einbürgerungsgesetz (eigentlich: Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts) wurde bereits im Februar 2024 vom Bundesrat gebilligt. Um in Kraft zu treten, muss ein Gesetz jedoch noch ein weiteres formales Verfahren durchlaufen und auch vom Minister unterzeichnet werden, weshalb die Regelungen tatsächlich erst im Juni 2024 in Kraft treten werden.
Den Antrag können Sie aber bereits vorher stellen.
Der aktuelle Stand des Gesetzgebungsverfahrens und der Behördenumsetzung
Es hat sich gezeigt, dass einige Ordnungsämter und Einbürgerungsbehörden bereits auf das neue Gesetz umgestellt haben und teilweise auch bereits Anträge nach den neuen Vorschriften zulassen und bearbeiten.
Was sind die Vorteile der deutschen Staatsbürgerschaft?
Wenn Sie die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten, haben Sie die gleichen Rechte wie jeder andere deutsche Staatsbürger. Einmal erworben, kann Ihnen der deutsche Pass nie wieder abgenommen werden.
Im Folgenden finden Sie einige der Rechte und Ansprüche, die mit dem Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit verbunden sind:
- Gewährung der durch die deutschen Verfassungen garantierten Grundrechte
- uneingeschränkte Freizügigkeit innerhalb Deutschlands und Europas
- die Möglichkeit, als EU-Bürger in der gesamten EU zu arbeiten und zu leben
- visumfreies Reisen in viele Länder der Welt
- Teilnahme an Kommunal-, Landes-, Bundes- und Europawahlen
- Erleichterung der Familienzusammenführung und Einbürgerung naher Verwandter
- Zugang zu Sozialleistungen
- Erteilung und Recht zur Nutzung eines deutschen Führerscheins
- Dauerhaftes Aufenthalts- und Wohnrecht in Deutschland
Wann sollte ich meinen Antrag stellen?
Genaue Laufzeiten sind im Hinblick auf die zu erwartende hohe Anzahl an Staatsbürgerschaftsanträgen nicht vorherzusagen, wir rechnen aber damit, dass die Bearbeitungszeit bei den Behörden gerade in der ersten Zeit länger dauern wird. Hier kann es durchaus zu Laufzeuten von bis zu einem Jahr kommen.
Soweit Sie uns in das verfahren einbinden, werden unsere Anwälte regelmäßig den Stand der Verfahrens abfragen und auch unsere Kontakte nutzen, um die Sache möglichst zeitnah abzuschließen.
Grundsätzlich gilt: Je früher Sie Ihren Antrag stellen, desto weiter vorne sind Sie und desto schneller werden Sie vermutlich auch Ihren deutschen Pass erhalten.
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Was sind die wichtigsten Voraussetzungen?
Nach dem neuen Gesetz kann ein nichtdeutscher Staatsbürger unter folgenden Bedingungen einen deutschen Pass beantragen:
- Unbefristetes Aufenthaltsrecht oder bestimmte Aufenthaltstitel zum Zeitpunkt der Einbürgerung.
- Gewöhnlicher und rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland seit fünf Jahren (gilt ab Juni 2024).
- Gute Beherrschung der deutschen Sprache, mindestens auf dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen.
- Sicherung des Lebensunterhalts (auch für unterhaltsberechtigte Familienangehörige) ohne Sozialhilfe und Arbeitslosengeld II.
- Nachweis von Kenntnissen über die Rechts- und Gesellschaftsordnung in Deutschland (erfolgreicher Abschluss eines Einbürgerungstests).
- Abwesenheit von strafrechtlichen Verurteilungen.
- Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland.
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Sind alle Voraussetzungen zwingend erforderlich?
Der Text auf dieser Website beschreibt nur die allgemeinen Möglichkeiten, die deutsche Staatsbürgerschaft nach dem neuen Gesetz zu erhalten.
Es gibt jedoch auch Ausnahmen von den oben genannten Voraussetzungen, die von Fall zu Fall besprochen werden müssen.
In bestimmten Fällen kann die deutsche Einbürgerung auch auf andere Weise erfolgen.
So können z.B. Vorfahren von Opfern des NS-Regimes (die in der Zeit vom 30.01.1933 bis 08.05.1945 ihre deutsche Staatsangehörigkeit aufgeben mussten) heute wieder einen deutschen Pass aus dem Ausland beantragen.
Auch das Erfordernis, 5 Jahre in Deutschland verbracht zu haben, kann auf 3 Jahre reduziert werden, wenn die Antragstellerin oder der Antragsteller nachweisen kann, dass sie oder er sich in herausragender Weise für das deutsche Land engagiert hat. Gute Schul- oder Studienleistungen oder ehrenamtliche Tätigkeiten können gute Gründe sein, die Einbürgerung bereits nach 3 Jahren zu beantragen.
Sollten Sie zu diesem Personenkreis gehören, kontaktieren Sie uns bitte, um mehr über die Voraussetzungen und Förderbedingungen zu erfahren.
Darf der Antragsteller nach dem neuen Gesetz seinen ausländischen Reisepass behalten?
Die doppelte Staatsbürgerschaft ist eine der zentralen Errungenschaften des neuen Gesetzes.
Ab jetzt können bisher ausländische Staatsangehörige, der seit mindestens 5 Jahren in Deutschland leben, einen deutschen Pass (Staatsbürgerschaft) beantragen, ohne dass sie die Staatsangehörigkeit ihres Heimatlandes aufgeben müssen.
Man hat dann also beide Pässe.
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Gibt es Ausnahmen vom Recht auf doppelte Staatsbürgerschaft?
Aus deutscher Sicht ist die Erlaubnis zwei Staatsbürgerschaften zu haben, nicht auf bestimmte Länder beschränkt. Aus rein deutscher rechtlicher Sicht kann also jeder sowohl den deutschen als auch den Pass eines anderen Landes, also zum Beispiel seines Heimatlandes besitzen.
Allerdings müssen Fragen der doppelten Staatsbürgerschaft immer aus beiden Blickwinkeln betrachtet werden, dem deutschen Staatsbürgerschaftsrecht und dem Staatsbürgerschaftsrecht des Heimatlandes. Wenn das Heimatland sagt, dass seine Bürger keinen zweiten Pass besitzen dürfen, dann würde dies die Möglichkeit, 2 Pässe zu besitzen, einschränken. Um ein Beispiel zu nennen: Indische Staatsangehörige würden von ihrem Heimatland gezwungen, ihre Staatsangehörigkeit aufzugeben, wenn sie die deutsche Staatsangehörigkeit annehmen möchten.
Wo kann ich den Einbürgerungstest machen?
Einbürgerungstests werden von vielen verschiedenen privaten und staatlichen Einrichtungen angeboten. Einbürgerungstests werden nur akzeptiert, wenn die jeweilige Einrichtung von BANF anerkannt ist. Die Anmeldung zum Test kann direkt in den jeweiligen Testzentren erfolgen. Nach der Anmeldung können Sie dann am gewählten Termin an der Prüfung teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass für die Teilnahme die Vorlage eines gültigen Ausweises erforderlich ist.
Die Fragen, die bei einem deutschen Staatsbürgerschafts- oder Einbürgerungstest gestellt werden, sind immer die gleichen. Jeder Testfragebogen enthält 33 Fragen, davon 30 allgemeine und 3 Fragen, die nur für das jeweilige Bundesland beantwortet werden können. Der Fragebogen ist offiziell veröffentlicht und mit einigen Deutschkenntnissen und etwas Lernbereitschaft ist es für jeden möglich, diesen Test erfolgreich zu bestehen.
Die Fragen können Sie zum Beispiel hier üben. Weitere Informationen und die offizielle Fragenliste für den Einbügerungstest finden Sie auch in unserer Wissensdatenbank.
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Welche Deutschkenntnisse sind erforderlich?
Die Fähigkeit, sich auf Deutsch zu verständigen, ist für die soziale und wirtschaftliche Integration unerlässlich.
Daher sind gute Grundkenntnisse der deutschen Sprache auch eine Voraussetzung für die Einbürgerung.
Mindestens gefordert sind mündliche und schriftliche Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen.
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Warum soll ich meine Bewerbung über eine Anwaltskanzlei einreichen?
Wie bereits gesagt, ist eine gute Vorbereitung und übersichtliche Darstellung der Unterlagen für eine reibungslose und schnelle Bearbeitung unerlässlich.
Mit unserer anwaltlichen Beratung und Unterstützung können Sie nicht nur sicher sein, dass Sie bei der Antragstellung alles richtig vorbereitet haben, sondern Sie profitieren auch von unserem ausgezeichneten Ruf bei den Staatsangehörigkeitsbehörden.
Die Einreichung des Antrags durch uns erhöht nicht nur die Erfolgsaussichten Ihres Antrags erheblich, sondern trägt auch dazu bei, die Bearbeitungszeiten auf ein absolutes Minimum zu reduzieren.
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Interessiert an einem deutschen Reisepass? – Schicken Sie uns eine Support-Anfrage:
Nutzen Sie unser Antragsformular für Einbürgerung, um weitere Informationen zum Thema Einbürgerung und zu unseren Dienstleistungen rund um die Einbürgerung zu erhalten. In Zusammenarbeit mit unserem Anwaltsteam haben Sie die besten Chancen, Ihren deutschen Pass zeitnah zu erhalten.