Unser Anwaltskanzlei

Die Kanzlei in München mit internationalem und mehrsprachigem Fokus

Die im Herzen Münchens ansässige Anwaltskanzlei Dwyer Legal konzentriert sich auf die Betreuung internationaler Mandanten. Wir sind spezialisiert auf das Zivil-, Handels- und Arbeitsrecht.

Die Anwaltskanzlei Dwyer Legal ist auch einer der führenden deutschen Anbieter von Einwanderungsdienstleistungen für Unternehmen. Dazu gehört die umfassende Unterstützung unserer Firmenkunden bei der Visum- und Arbeitserlaubnisbearbeitung, die Beratung in Bezug auf die verschiedenen Möglichkeiten (Blue Card, Entsendungen, ICT etc.) sowie die umfassende rechtliche Unterstützung und Beratung in allen anderen mit dem Engagement ausländischer Arbeitnehmer in Deutschland verbundenen Bereichen (Steuerberatung, Lohnverarbeitung, Sozialversicherungsabwicklung etc.).

Weitere Bereiche, in denen wir Dienstleistungen erbringen, sind:

  • Familienrecht (mit internationalen Beziehungen)
  • Erbrecht (mit internationalen Beziehungen)
  • Mietrecht und
  • Immobilienrecht

Alle Rechtsdienstleistungen (einschließlich der Erstellung von Dokumenten) können in den Sprachen Deutsch, Englisch und Italienisch erbracht werden.

Unsere kundenorientierte Philosophie

Wir sind der Meinung, dass ein Anwalt mehr sein sollte als nur ein Anbieter von technischer Arbeit.

Ein guter Anwalt sollte über die Details des Falles hinausschauen und versuchen, immer die wahren Fakten zu identifizieren, damit er dann auch ein Konzept entwickeln kann, das nicht nur eine mögliche Option ist, sondern wirklich auf die Interessen des Mandanten zugeschnitten. Die Beziehung zum Kunden sollte mehr eine Partnerschaft als eine technische Beziehung sein.

Honorare 

Unser Ziel ist es, unseren Mandanten stets die professionellste Rechtsberatung so zeitnah und kostengünstig wie möglich zu bieten.

Um die ideale kundenspezifische Strategie zu identifizieren, wird jede Kundenbeziehung oder Fallarbeit mit einem Vorgespräch mit dem Kunden per Telefon oder in unserem Büro eingeleitet, das dann in der Regel auch schon ein erstes Verständnis der Situation und auch ein erstes Gespräch über die gegebenen Optionen und Erfolgsaussichten ermöglicht. Diese Treffen geben uns dann in der Regel auch die Möglichkeit, eine allgemeine Vorstellung von den wahrscheinlichen Kosten zu entwickeln und zu kommunizieren.

Je nach Sachverhalt und Komplexität des Falles kann die Vorbesprechung selbst entweder gegen eine Pauschale angeboten werden oder wird nach Stundensatz berechnet. Das Gleiche wird in einem ersten Gespräch mit unseren Anwälten besprochen und definiert.

Für weitere Informationen zu unseren Beratungsleistungen oder zur Gebührenstruktur stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.